AKTUELLES

 

HINWEIS ZU MEINEN KAPAZITÄTEN AB APRIL 2026

Die Honorarkürzungen ab April 2026 machen eine Neuausrichtung meiner Praxisstruktur notwendig. Das bedeutet unter anderem, dass ich künftig mehr Kapazitäten für Privatpatienten und Selbstzahler einplane - zusätzlich zu meinen Kassenpatienten, die ich weiterhin im vertraglich vorgesehenen Umfang behandle.


HONORARKÜRZUNGEN UND IHRE FOLGEN

 

Zum 1. April 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung ambulanter Psychotherapie gesenkt.

 

Was das konkret bedeutet: Psychotherapeuten gehören schon heute zur am geringsten vergüteten Gruppe der vertragsärztlichen Versorgung. Eine Kürzung in einem System, das ohnehin von langen Wartezeiten und knappen Kapazitäten geprägt ist, trifft nicht primär die Praxen - sondern die Menschen, die Hilfe suchen.

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Klage eingereicht. Berufsverbände und Kammern fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, den Beschluss zu beanstanden.

 

Wenn Sie das nicht hinnehmen möchten:

 

Petition auf change.org

 

→ Hintergrundinformationen der Bundespsychotherapeutenkammer: bptk.de

 

→ Übersicht der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg: lpk-bw.de