Ablauf und Kosten

Ablauf einer ambulanten Psychotherapie

Der erste Schritt zu einer Therapie beginnt mit einem Erstgespräch, auch psychotherapeutische Sprechstunde genannt. In diesem Termin lernen wir uns persönlich kennen und gewinnen ein Verständnis für Ihre aktuelle Belastungssituation sowie Ihre Ziele. Insgesamt kann es bis zu drei Psychotherapeutische Sprechstunden.

 

Sollte die Entscheidung für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit fallen, folgt die Probatorik: eine Phase von ein bis vier Sitzungen, in der wir gemeinsam klären, ob die Therapie für Sie passend ist. Anschließend stellen wir die notwendigen Therapieanträge und vereinbaren wöchentliche oder zweiwöchentliche Termine.

 

Die Therapie findet in der Regel als Einzeltherapie statt. Bei Bedarf können jedoch auch Partner oder Familienmitglieder in einzelne Sitzungen einbezogen werden.

 

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet wöchentlich/2wöchentlich statt. In manchen Fällen, wie bei bestimmten Übungen oder Expositionen, kann es sinnvoll sein, mehr Zeit einzuplanen. Dies geschieht immer in Absprache und entsprechend der vereinbarten Ziele.

 

Innerhalb des therapeutischen Prozesses wird die Zielsetzung regelmäßig reflektiert, da sich Ihre Bedürfnisse und Entwicklungen im Verlauf der Therapie verändern können. Dieser flexible Ansatz ist wichtig, um Ihre individuelle Entwicklung bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.

 

Am Ende der gemeinsamen Arbeit liegt der Fokus darauf, die erarbeiteten Inhalte praxisnah zu erproben, in den Alltag zu übertragen und langfristig zu verankern. Um diesen Prozess zu unterstützen, können Sitzungen in größeren Abständen stattfinden, um ein sanftes "Auslaufen" der Therapie zu ermöglichen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, um den Erfolg der Therapie nachhaltig zu sichern.

 

 

Kosten

Private Krankenversicherung

Die Kosten der Behandlung werden im Rahmen der Privatpraxis in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe getragen. Es kann jedoch sein, dass der Kostenträger keine vollständige Erstattung gewährleistet und ein Restbetrag vom Patienten zu tragen bleibt.

 

Die Kosten für Privatpatienten orientieren sich  an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3 fachen Satz.

 

Verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten für Ihre Psychotherapie (seit 01.07.2024): Seit dem 1. Juli 2024 profitieren Privatversicherte von verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten für psychotherapeutische Behandlungen. Durch die Möglichkeit, neben der Ziffer 870 nun auch die Ziffer 801A pro Sitzung abzurechnen, wird eine transparentere und gerechtere Vergütung sichergestellt. Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Leistung GOP ZIffer Faktor Betrag in €  
Psychotherapie, Einzelgespräch,
50 min
870 2,3  100,55 pro Stunde

pro Therapie-

stunde

Psychotherapie,
Einzelgespräch in Fremdsprache oder erschwerten Bedingungen,
50 min
870 2,9 126,77 pro Stunde

pro Therapie-

stunde

Erhebung des aktuellen psychischen Befundes 801A 2,3 33,52 €

je Sitzung

Therapieantrag für Krankenkasse 85 2,3 67,02

pro Arbeits-

stunde

Erhebung der biographischen Anamnese 860 2,3 123,34 einmalig zu Beginn der Therapie
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 857 1,8 12,17 nach Indikation
Therapieantrag für die
Beihilfestelle
808 2,3 53,62

Zu Beginn der Therapie / bei Verlängerungs-anträgen

Ausfallhonorar Keine GOP Ziffer, nicht erstattungs-fähig - 60% des Stundenhonorars Bei Absage unter 48h vor Termin, danach 100

Gesetzliche Versicherung

Seit 1.April 2017 werden ambulante PSaychotherapien i.d.R. mit dem Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde eingeleitet. Diese kann, aber muss nicht bei dem Therapeuten erfolgen, der - nach Feststellung der Notwendigkeit - die therapeutische Behandlung durchführt. 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen inzwischen kurze Kriseninterventionen in Form von Akutbehandlung von 12 Sitzungen á 50 Min, eine zweigeteilte Kurzzeittherapie (12 Sitzungen sowie 12 weitere bei Bedarf) oder Langzeittherapien (60 Sitzungen).

 

Bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte zur Behandlung und am Anfang jeden neues Quartals während er Behandlung mit.

 

Selbstzahler

Natürlich ist auch die selbstbestimmte Übernahme der Kosten möglich. In diesem Fall berechne ich 130 Euro pro therapeutischer Einheit (50Min). Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)

 

Ausfallhonorar

Natürlich kann es vorkommen, dass eine Sitzung aus organisatorischen, persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht eingehalten werden kann. Bei einer Absage von unter 48h vor Termin stelle ich 60% der Honorarkosten in Rechnung.

 

Bei Nichterscheinen ohne Absage erlaube ich mir das volle Honorar zu berechnen oder einen Abbruch der Therapie in Erwägung zu ziehen.

 

Alle Details zu Ablauf und Eventualitäten werden in den Therapievereinbarungen festgehalten, die am Anfang einer Therapie ausgehändigt und unterzeichnet werden.